Finland Passfoto / Visafoto online erstellen
Schritt 1: Machen Sie das Passfoto mit einem Smartphone oder einer Digitalkamera.
- Machen Sie das Foto vor einem einfarbigen Hintergrund wie einer weißen Wand oder einer weißen Leinwand.
- Stellen Sie sicher, dass sich keine anderen Objekte im Hintergrund befinden.
- Stellen Sie sicher, dass keine Schatten auf Ihrem Gesicht oder im Hintergrund liegen.
- Positionieren Sie die Kamera auf derselben Höhe wie der Kopf.
- Die Schultern sollten sichtbar sein, und um den Kopf herum sollte genügend Platz zum Zuschneiden des Fotos vorhanden sein.
Schritt 2: Laden Sie das Foto hoch, um ein Foto in Passfotogröße zu erstellen.
Laden Sie ein Foto hoch, um ein Visum für Finnland zu erstellen.
klicken Sie hier Wenn Sie Pass-/Visafotos für andere Länder benötigen.
Größe und Anforderungen an Passfotos
- Das Foto muss 36 mm x 47 mm groß sein.
- Die Abmessungen eines elektronisch übermittelten Fotos müssen exakt 500 x 653 Pixel betragen. Abweichungen, selbst von nur einem Pixel, werden nicht akzeptiert.
- Das Foto kann schwarzweiß oder farbig sein.

Weitere Regeln, Richtlinien, Spezifikationen und Beispielfotos für Pass-/Visafotos
Fotoformat
- Das Foto kann schwarzweiß oder farbig sein.
- Die Abmessungen eines elektronisch übermittelten Fotos müssen exakt 500 x 653 Pixel betragen. Abweichungen, selbst von nur einem Pixel, werden nicht akzeptiert.
- Ein elektronisch übermitteltes Foto muss im JPEG-Format (nicht JPEG2000) gespeichert werden; die Dateiendung kann entweder .jpg oder .jpeg sein.
- Die maximal zulässige Dateigröße für ein elektronisch übermitteltes Foto beträgt 250 Kilobyte.
- Das Foto darf keine JPEG-Artefakte aufweisen, die durch übermäßige Komprimierung verursacht wurden (Komprimierungsartefakte, Abbildung 3).

- Das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein.
- Das Foto darf nicht so bearbeitet werden, dass sich auch nur das kleinste Detail des Aussehens der abgebildeten Person verändert oder dass Zweifel an der Echtheit des Fotos aufkommen, die die Verwendung des Dokuments beeinträchtigen könnten. Digitale Bildbearbeitung ist nicht zulässig.
- Das Foto muss scharf und im gesamten Gesichtsbereich fokussiert sein; es darf weder unscharf noch pixelig sein. Dieses Thema behandelt viele verschiedene Fehlertypen.
- Das Foto kann unscharf oder verschwommen werden, wenn die Kamera nicht richtig auf das Motiv fokussiert war. (Abbildung 5)
- Eine geringe Kameraauflösung führt zu Bildrauschen und verringert den Detailgrad. (Abbildung 6)
- Der Kontrast des Fotos kann so hoch sein, dass Details verloren gehen.
- Das Foto darf keine Farbfehler aufweisen (Abbildung 7). Beispielsweise wird das Foto auf der Informationsseite des Reisepasses als Graustufenbild lasergraviert, aber auf dem Chip in Farbe gespeichert, wenn das Originalfoto farbig ist.
- Das Foto darf keine optischen oder sonstigen Verzerrungen der tatsächlichen Gesichtsproportionen aufweisen, die die visuelle oder maschinelle Identifizierung der abgebildeten Person erschweren würden. (Abbildungen 8 und 9)
Da die effektive Brennweite von Handy- und Tablet-Kameras in den meisten Fällen zu kurz ist, können sie nicht für Passfotos verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Bei zu kurzer Brennweite wirken Nase und andere zentrale Gesichtszüge im Verhältnis zu den übrigen Gesichtszügen auf dem Passfoto zu groß. - Die besten Ergebnisse lassen sich mit einem Teleobjektiv mit einer Brennweite von 90–130 mm (entspricht 35 mm) erzielen, wobei das Foto aus ausreichendem Abstand aufgenommen werden sollte.


- Ausgangspunkt ist, dass sich der Kopf der abgebildeten Person in der Mitte des Bildes befindet und dass sowohl Gesicht als auch Schultern direkt in die Kamera gerichtet sind.
- Der Kopf muss gerade sein. Er darf weder zur Seite noch nach vorn oder hinten geneigt sein. Gesicht und Blick müssen direkt auf die Kamera gerichtet sein.
- Das Foto muss direkt von vorn aufgenommen werden. Aufnahmen von oben, unten oder von der Seite sind nicht zulässig.
- Die Schultern der abgebildeten Person müssen in einer Linie mit dem Gesicht sein, also senkrecht zur Kamera. Porträtaufnahmen, bei denen die abgebildete Person über die Schulter in die Kamera blickt, sind nicht zulässig. (Abbildung 16)
- Diese Anforderungen an die Körperhaltung können aus medizinischen Gründen abweichen. In diesem Fall wird ein Foto aufgenommen, das die bestmögliche Erkennung der Person ermöglicht. Kann die Person den Kopf nicht gerade halten, wird die korrekte Positionierung durch Verändern der Kameraposition erreicht.
- Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass beide Ohren auf dem Foto gleich gut sichtbar sind, da ein Ohr von Natur aus weiter hinten liegen, kleiner oder anders groß sein kann.


- Die Ausleuchtung muss das gesamte Gesicht gleichmäßig erfassen: Weder im Gesicht noch im Hintergrund dürfen Schatten sichtbar sein, und es dürfen keine überbelichteten Bereiche durch zu viel Licht entstehen. (Abbildungen 21 und 22)
- Die Beleuchtung darf keinen Rote-Augen-Effekt verursachen.
- Die Farbe der Beleuchtung muss natürlich sein, beispielsweise nicht bläulich oder rötlich.
- Das Foto darf weder über- noch unterbelichtet sein. (Abbildungen 24 und 25)


- Der Gesichtsausdruck muss neutral sein.
- Der Mund der betreffenden Person darf nicht geöffnet sein. Bei sehr jungen Säuglingen kann in Bezug auf diese Regel eine gewisse Toleranz zugelassen werden, jedoch darf der Mund auch dann nur einen Spalt breit geöffnet sein.
- Die Augen müssen geöffnet sein, und die Person darf nicht blinzeln. Selbst bei kleinen Kindern dürfen die Augen nicht geschlossen sein.
- Das gesamte Gesicht muss sichtbar sein. Accessoires oder Haare dürfen das Gesicht beispielsweise nicht verdecken. Besonders wichtig ist, dass die Augen gut sichtbar sind. In Beispiel 29 verdecken die Brillenrahmen die Augen teilweise; in Beispiel 30 geschieht dies durch Lichtreflexionen; und in Beispiel 31 durch die Brillenrahmen und einen Schattenwurf der Haare. Am besten ist es, wenn kein Teil der Brillenrahmen die Augen berührt. Außerdem dürfen die Brillenrahmen nicht so dick sein, dass sie die Gesichtszüge schwerer erkennbar machen. Die Brille kann für das Foto jederzeit abgenommen werden.
- Dunkle Brillen und Augenklappen dürfen nur aus medizinischen Gründen getragen werden.
- Das Tragen einer Kopfbedeckung ist auf dem Foto nicht gestattet, es sei denn, es erfolgt aus religiösen oder medizinischen Gründen. Die Kopfbedeckung darf das Gesicht jedoch weder verdecken noch Schatten darauf werfen.
- Die betreffende Person darf eine Perücke tragen, wenn sie diese täglich trägt, beispielsweise aus medizinischen Gründen. Für Perücken gelten dieselben Regeln wie für das eigene Haar, d. h. sie dürfen das Gesicht, insbesondere die Augen, nicht bedecken.
- Die abgebildete Person darf Make-up tragen, sofern dies ihre Identifizierung nicht erschwert. Pauschale Regeln für Make-up lassen sich nicht aufstellen; vielmehr muss die Wirkung des Make-ups im Einzelfall beurteilt werden.


- Der Hintergrund muss einfarbig und einfarbig sein.
- Die Hintergrundfarbe muss hell und neutral sein.
- Im Hintergrund dürfen keine Schatten sichtbar sein.
- Das Gesicht, die Haare und die Kleidung der Person müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben.
- Es dürfen keine anderen Personen oder Gegenstände sichtbar sein. Ein kleines Kind darf gehalten werden, jedoch darf kein Teil der Person auf dem Foto zu sehen sein.










